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Nach KfW-Förderstopp: Regierung dreht den Hahn nochmal auf

Der abrupte Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hatte heftige Kritik ausgelöst. Nun hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, förderfähige Anträge, die bis zum 24. Januar eingegangen sind, noch zu genehmigen. Einzelheiten und Reaktionen aus der Immobilienbranche.

Der plötzliche KfW-Förderstopp für energieeffiziente Gebäude hatte für einen Proteststurm gesorgt. Branchenverbände hatten vehement an die Bundesregierung appelliert, den Schritt rückgängig zu machen (AssCompact berichtete). Nun haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. So sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 24.01.2022 eingereicht wurden, genehmigt werden. Laut Mitteilung der Ministerien ist von rund 24.000 Anträgen die Rede. Diese eingegangenen Anträge würden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und sofern förderfähig auch genehmigt. Diese Lösung biete eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen.

„Ich weiß, dass wir mit der Entscheidung, die KfW-Förderung auszusetzen, Unmut, Enttäuschung und Zorn ausgelöst haben, und das tut mir wirklich weh für viele Menschen. Gleichwohl will ich betonen, dass diese Entscheidung zwingend und notwendig war, weil die Mittel für die Fortsetzung des Programms in Höhe nicht mehr da waren,“ betonte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bei einer Pressekonferenz.

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Quelle: www.asscompact.de, 02.02.2022

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